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Against increasing racism and the contempt for mankind in Germany and Europe, against Peoplephobie, against criticism prohibitions, against Nazis

Archive for the ‘Menschenverachtung’ Category

Menschenrechte in Deutschland nur noch Makulatur

Posted by Botschaft - 07/04/2009

Unverwertbarkeit von gewaltsam erzwungenen Geständnissen gerät ins Wanken. Bundesanwaltschaft will Aufweichung der bisherigen Rechtslage

Von Ulla Jelpke


Im sogenannten Kampf gegen den Terrorismus droht ein weiteres Abrücken von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Wie der aktuelle Spiegel berichtete, will die Bundesanwaltschaft das Verbot der Verwertung von unter Folter erlangten Geständnissen relativieren. Damit wird eine Tendenz fortgesetzt, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) längst vorgegeben hat. Der Hardliner hat zwar immer wieder erklärt, das Folterverbot sei einzuhalten und daher dürften Foltergeständnisse auch nicht als Beweismittel in Strafverfahren verwendet werden. Zu präventiven Zwecken sei die Nutzung solcher Erkenntnisse jedoch erlaubt.

Mit dieser Relativierung hatte Schäuble im Anschluß an die im BND-Untersuchungsausschuß erörterten Fälle Kurnaz und Zammar schon eine erste Bresche in das absolute Folterverbot geschlagen. Der in Bremen geborene türkische Staatsangehörige Murat Kurnaz war von US-Amerikanern in das Gefangenenlager Guantánamo verschleppt und dort gefoltert worden. Trotzdem führten der Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dort Befragungen des Gefangenen durch. Die Bundesregierung verhängte eine Wiedereinreisesperre gegen Kurnaz, der erst nach fünf Jahren unschuldig erlittener, qualvoller Haft frei kam. Die Befragung auf Guantánamo trotz der bekannten menschenrechtswidrigen Umstände rechtfertigten BND und BfV damit, daß man Aussagen von Kurnaz zur »Gefahrenabwehr« in Deutschland habe verwenden wollen.

Der Deutsch-Syrer Mohammed Zammar wurde unter ungeklärten Umständen während einer Marokko-Reise zwangsweise nach Syrien in einen berüchtigten Folterknast verschleppt und in einem dubiosen Prozeß zum Tode verurteilt. Die Strafe wurde später in eine zwölfjährige Haftstrafe umgewandelt. Das Bundeskriminalamt (BKA) verhörte Zammar in Syrien, obwohl dieser darauf hinwies, daß er körperlich mißhandelt worden sei. Wieder behauptete das Bundesinnenministerium, aus Gründen der »Gefahrenabwehr« habe das BKA richtig gehandelt.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Antifolterkonvention der UNO. Auch aus Artikel 1 des Grundgesetzes (Schutz der Menschenwürde) folgt ein absolutes Folterverbot. Dieses wird durchbrochen, wenn Erkenntnisse, die unter Folter gewonnen wurden, von den Behörden verwendet werden. Zumindest für Strafprozesse war dies bisher unstreitig. Nunmehr läuft beim Oberlandesgerichts Koblenz ein Verfahren gegen den 47jährigen Aleem Nasir wegen angeblicher Verbindungen zu Al Qaida. Es liegt ein Geständnis des Angeklagten vor. Dieses wurde vom pakistanischen Geheimdienst ISI übermittelt und soll durch Folter erpreßt sein.

Laut Spiegel vertritt Rainer Griesbaum, Leiter der Abteilung für Terrorismusbekämpfung bei der Bundesanwaltschaft, die Auffassung, das deutsche Strafprozeßrecht sei »in einer Umbruchsituation«. Die Behörden dürften »sprudelnde Quellen aus Problemstaaten nicht in Bausch und Bogen als unrettbar bemakelt« verwerfen. Nur wenn Folter konkret nachgewiesen werden könne, sollten die Ergebnisse vor Gericht tabu sein. Wenn das Oberlandesgericht dieser Argumentation folgen sollte, wäre dies ein Dammbruch. Dann wären künftig Verurteilungen aufgrund ausländischer Geheimdiensterkenntnisse die Regel, selbst wenn allgemein bekannt ist, daß diese Institutionen Foltermethoden verwenden. »Wir können unseren Rechtsstaat nicht irgendwelchen Geheimdiensten in fremden Ländern ausliefern«, warnt daher der Frankfurter Verfassungsrechtler Erhard Denninger.

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Breites Bündnis gegen NPD/Nazi wieder frei

Posted by Botschaft - 31/03/2009

Berlin. Gegen den voraussichtlich für das kommende Wochenende in Berlin geplanten Bundesparteitag der NPD hat sich ein breites Bündnis aus antifaschistischen Gruppen, Jugendverbänden, Parteien und weiteren Organisationen gegründet. Für den kommenden Samstag ruft es zu einer Demonstration unter dem Motto »Den NPD-Bundesparteitag am 4. April verhindern – egal wo!« (4. April, 9 Uhr, S- und U-Bahnhof Wittenau) und zur Blockade des Delegiertentreffens auf.

Nach Bündnisinformationen hat die Neonazipartei sowohl für den 4. als auch für den 11. April Räume im Berliner Stadtbezirk Reinickendorf angemietet – einerseits den Ernst-Reuter-Saal im Reinickendorfer Rathaus und andererseits das Fontane-Haus im Märkischen Viertel.

Das Berliner Verwaltungsgericht teilte am Dienstag auf Nachfrage des Internetportals endstation-rechts.de mit, es werde am heutigen Mittwoch eine Entscheidung zur Forderung der NPD an das Bezirksamt Reinickendorf geben, ihr Räume für den Parteitag zu überlassen. Das Amt hatte die Mietanfragen abgelehnt.(jW)

www.zusammen-gegen-die-NPD.de
Infotelefon: 01577/2756714

Gera. Der mutmaßliche Haupttäter des Überfalls von Neonazis auf Gewerkschafter an der Autobahn 4 bei Jena ist wieder auf freiem Fuß. Da keine akute Fluchtgefahr mehr bestehe, sei der Haftbefehl gegen den 32jährigen Thüringer außer Vollzug gesetzt worden, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann am Dienstag in Gera auf ddp-Anfrage. Der vorbestrafte Rechtsextreme soll auf der Rückreise von einem Neonazi-Aufmarsch in Dresden am 14. Februar an der Autobahnraststätte Teufelstal als Haupttäter an einem Überfall auf eine Gruppe Gegendemonstranten beteiligt gewesen sein. Bei der Attacke wurden fünf Menschen verletzt, einer davon schwer.(ddp/jW)

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Demokratie? Bürgerrechte? Beim NATO-Gipfel unerwünscht

Posted by Botschaft - 31/03/2009

Die Polizei hat gegen mehrere NATO-Kritiker Meldeauflagen für die kommenden Tage verhängt. Die Befürchtungen, daß für den NATO-Gipfel demokratische Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, hätten sich damit bestätigt, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jeplke, am Montag in Berlin. Betroffen sind ihren Angaben zufolge unter anderem mehrere Personen aus dem Raum Stuttgart. »Ihnen wird nicht etwa vorgeworfen, an Straftaten beteiligt gewesen zu sein. Der Auflagenbescheid verweist lediglich darauf, daß die Betroffenen in linken Initiativen aktiv sind und an den Protesten gegen die sogenannte Sicherheitskonferenz in München teilgenommen haben«, so Jelpke. Für ihr faktisches Reiseverbot werde nicht eine konkrete Gefahr angeführt, sie könnten Gewalttaten begehen, sondern das Pauschalargument, das Ansehen Deutschlands im Ausland könne Schaden nehmen. (jW)

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BKA fälscht „Beweise“

Posted by Botschaft - 27/03/2009

Für Josef Hoch muß es ein bitterer Moment gewesen sein. Ausgerechnet die Strafverteidiger der drei wegen versuchter Brandstiftung und Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) angeklagten Berliner Kriegsgegner mußte der Vorsitzende Richter am Berliner Kammergericht am Donnerstag um ganz spezielle Ermittlungsakten bitten. Nachdem Hoch die Unterlagen überflogen hatte, brach er den gestrigen 34. Verhandlungstag ab. »Wir müssen uns jetzt erst mal über die neue Situation klarwerden«, sagte er sichtlich konsterniert im Hochsicherheitssaal 700 des Kriminalgerichtsgebäudes Berlin-Moabit.

Dort wird seit September 2008 gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. verhandelt. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft ihnen vor, am 31. Juli 2007 versucht zu haben, auf einem Gelände der Firma »MAN« in Brandenburg (Havel) mehrere Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Außerdem sollen die drei der »mg« angehören, die nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches als »kriminelle Vereinigung« eingestuft wird. Der Vorwurf der »mg«-Mitgliedschaft basiert vor allem auf den Einschätzungen eines anonymen Informanten des Verfassungsschutzes sowie auf diversen Bekennerschreiben und Diskussionspapieren, die in linken Zeitschriften wie radikal oder interim veröffentlicht wurden.

Gestern nun gelang der Verteidigung ein spektakulärer Coup. Der als Zeuge geladene Kriminalhauptkommissar Oliver Damm, der beim Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen gegen die »mg« leitet, mußte zugeben, daß mindestens zwei solcher Texte von seinen Beamten selbst verfaßt wurden. »Über die Waffe der Kritik und die Kritik der Waffen oder quo vadis mg?«, ist einer dieser Beiträge überschrieben. Erschienen ist er in der interim vom 10. Februar 2005. Mit dem im typischen Szene-Jargon formulierten Papier beteiligte sich das BKA – getarnt als linksradikale Gruppe – an der sogenannten Militanzdebatte, in der das autonome Spektrum über Sinn und Unsinn militärischer Aktionen diskutierte. Daß diese Fälschung publik wurde, ist einer peinlichen Panne beim BKA zu verdanken: Nachdem die Strafverteidiger geklagt hatten, daß ihnen bestimmte Akten vorenthalten werden, hatten ihnen die Ermittler einen Teil der fehlenden Unterlagen mit den vermeintlich belastenden Texten zugestellt. Allerdings schickte das BKA versehentlich interne Aufzeichnungen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren: »Nur für die Handakte: Der Text wurde vom BKA verfaßt und an die Interim versandt, um eine Reaktion bei der ›militanten gruppe‹ zu provozieren und gleichzeitig auf die Homepage des BKA (Homepageüberwachung) hinzuweisen«, heißt es in der Polizeiakte. Das Kalkül: Mitglieder der »mg« könnten die Internetseite des BKA besuchen und so identifiziert werden.

Damm bestritt vor Gericht zunächst, daß der Text von seinen Mitarbeitern stammt. »Hier sitzt ein Polizeibeamter und lügt uns an«, so Rechtsanwalt Olaf Franke, nachdem Damm die tatsächliche Autorenschaft zugeben mußte. BKA und BAW geraten nun in Erklärungsnot. »Beim BKA werden parallele Geheimakten geführt; spätestens jetzt kann man nicht mehr von einem fairen Verfahren sprechen; der Prozeß muß eingestellt werden«, sagte Rechtsanwalt Sven Lindemann gestern zu junge Welt. Doch ob es dazu kommt, ist fraglich. Eine Beschlagnahme der internen Akten lehnte der Vorsitzende Richter ab. Der Prozeß wird heute fortgesetzt.

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Innenminister drängt auf Verschärfung des EU-Rechts

Posted by Botschaft - 25/03/2009

Schäuble macht dicht
Bundesregierung verweigert trotz Urteil des Europäischen Gerichtshofs Änderungen beim Ehegattennachzug.

Im Innenausschuß des Bundestags wurde am Mittwoch deutlich, daß die Bundesregierung nicht daran denkt, die sich nach dem »Metock-Urteil« des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008 aufdrängenden Erleichterungen beim Ehegattennachzug gesetzlich zu regeln. Sie beharrt weiterhin auf der von CDU/CSU und SPD eingeführten Altersgrenze von 18 Jahren und vor allem auf der von Migrantenorganisationen heftig kritisierten Pflicht, wonach Ehepartner eine Deutschprüfung im Herkunftsland ablegen zu müssen, ehe sie ein Visum für die Einreise in die Bundesrepublik erhalten.

Zumindest für einen begrenzten Personenkreis verstoßen diese im deutschen Aufenthaltsgesetz festgelegten Erschwernisse gegen die Freizügigkeitsrichtlinie der Europäischen Union (EU). Der Europäische Gerichtshof hat im »Metock-Urteil« entschieden, daß Ehegatten aus Drittstaaten ohne derartige Einschränkungen die Einreise zu Angehörigen anderer EU-Mitgliedsstaaten erlaubt werden muß. Daher ist beispielsweise eine türkische Staatsangehörige, die zu ihrem in Deutschland lebenden österreichischen Ehemann nachziehen will, von der Altersgrenze und der Sprachprüfung befreit.

Damit betrifft das Urteil praktisch zwar relativ wenige Fälle, wobei genaue Zahlen nicht bekannt sind. Für diese ist jedoch die Nachzugsvorschrift des Aufenthaltsgesetzes nicht mehr anwendbar. Folglich müßte das Gesetz geändert und an die EuGH-Rechtsprechung angepaßt werden. Die Bundesregierung weigert sich aber, die Gesetzeskorrektur vorzunehmen. Statt dessen hat das Bundesinnenministerium die Bundesländer in einem Schreiben auf das europäische Recht hingewiesen und erklärt, daß dieses gegenüber dem Aufenthaltsgesetz Vorrang habe. Ehegatten aus Drittstaaten erhalten daher ihr Visum für den Nachzug zu einem EU-Ausländer in Deutschland. Diese Rechtslage ist aber aus dem Aufenthaltsgesetz allein nicht ersichtlich, so daß ein Verstoß gegen das Gebot der Rechtsklarheit besteht.

Die Bundesregierung verschleiert die Rechtslage vor allem aus einem Grund: Sie befürchtet, daß bei einem Gesetzgebungsverfahren die gesamte restriktive Regelung des Ehegattennachzugs unhaltbar würde. Denn die meisten Nachzugsfälle betreffen die Heirat von Drittstaatsangehörigen mit Deutschen bzw. in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen. Wenn beispielsweise eine Türkin einen Deutschen oder einen in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen heiratet, muß sie weiterhin die Sprachprüfung absolvieren. Denn diese Fälle sind vom EuGH nicht entschieden worden. Es ist aber nicht einzusehen, warum diese Fallkonstellationen anders behandelt werden sollen. Also müßte richtigerweise die gesamte Nachzugsregelung gekippt werden. Daher will die Bundesregierung keinerlei Anpassung des nationalen Rechts an die europäische Rechtsprechung vornehmen, um eine öffentliche Debatte zu vermeiden.

Ganz im Gegenteil: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat bereits einen Vorstoß in der EU-Innenministerkonferenz unternommen, um die EU-Freizügigkeitsrichtlinie im Sinne der strengeren deutschen Gesetzgebung abzuändern. In einem Schreiben an den zuständigen EU-Justizkommissar Jacques Barrot machte Schäuble geltend, das »Metock-Urteil« führe zur Gefahr des Mißbrauchs durch »Scheinehen«. Dadurch könne es zu ungerechtfertigten Visaerteilungen kommen. Das Innenministerium hofft, im EU-Rat die erforderliche qualifizierte Mehrheit zu erreichen, um das Urteil außer Kraft zu setzen.

Selbst wenn ihr diese gelingen sollte, muß die Bundesregierung jedoch befürchten, daß ihre rigide Position durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert wird. In Karlsruhe wird demnächst über Verfassungsbeschwerden gegen die Einschränkungen des Ehegattennachzugs entschieden werden.

Von Ulla Jelpke

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Terror gegen Demonstranten

Posted by Botschaft - 25/03/2009

In Strasbourg haben NATO-Gegner mit dem Aufbau von Protestcamps begonnen. Die Behörden stellen sich derweil auf die massenhafte Inhaftierung von Demonstranten ein: Die JVA Kehl und das Polizeipräsidium Karlsruhe haben »Kurzzeitgewahrsamsplätze« eingerichtet, der Knast im nahen Rastatt Plätze für den »Langzeitgewahrsam«. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion nach den Vorbereitungen der sogenannten Sicherheitsbehörden auf den NATO-Gipfel in der kommenden Woche in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden hervor.
Mindestens 600 Bundeswehrsoldaten werden die bislang 38 befürworteten »Amtshilfeersuchen« erfüllen, »vorrangig« beim Transport von Delegationsmitgliedern und Journalisten, in der Luft wie auf dem Boden. Dazu kommen Unterstützung im Sanitätsdienst und der ABC-Abwehr, außerdem Unterkunftsmaterial und optisches wie elektronisches Gerät. Eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen Maßnahmen habe man jedoch nicht erhalten, die Auskünfte seien nur summarisch, beklagte die Abgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke). Auf jW-Nachfrage erklärte der Polizeiführungsstab in Freiburg – die »BAO Atlantik« – es seien weder Tornados noch Spähpanzer angefordert worden. »Es wird nicht so wie in Heiligendamm.« Dort waren entsprechende Anforderungen allerdings noch kurzfristig mündlich gestellt worden.

Fest steht, daß sowohl Überwachungsflugzeuge des AWACS-Typs als auch Kampfflugzeuge »zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum« eingesetzt werden. Das macht die Bundeswehr im Rahmen der NATO ohnehin regelmäßig, wenn auch nicht unbedingt in der badisch-elsässischen Grenzregion. Deswegen spricht sie nun von der »anwendungsbezogenen Anpassung bestehender Konzepte«. Zu rechnen ist damit, daß zusätzlich schwerbewaffnete Feldjäger durch die Region ziehen werden.

Das Bundeskriminalamt hat eine mit 44 Dienstposten besetzte Informationssammelstelle eingerichtet. Vorab wurden den französischen Behörden Personendaten zu angeblichen »international agierenden gewaltbereiten Störern« übermittelt. Auch die Verdachtsdatei »Gewalttäter links« wird vom BKA herangezogen. Im Polizeiführungsstab in Freiburg sitzen Verbindungsbeamte des BKA und der Bundeswehr; eine deutsch-französische Arbeitsgruppe stimmt »auf Fachebene« die jeweilige Einsatzplanung ab. Insgesamt werden allein auf deutscher Seite mehr als 14000 Polizeikräfte abgestellt.

Der baden-württembergische Polizeichef Erwin Hetger erhob gegenüber Kriegsgegnern wüste Drohungen. Zuletzt hatte er angekündigt, die Teilnehmer an den Protesten »zu verarbeiten«, auf der Brücke zwischen Kehl und Strasbourg würden »Selektionen« von Demonstranten vorgenommen. Gegen die skandalöse, an die Naziherrschaft erinnernde Wortwahl protestierte Monty Schädel, Bundesgeschäftsführer der Friedensgruppe DFG-VK und einer der Organisatoren der antimilitaristischen Proteste.

Die Repressionsvorbereitungen verfehlen allerdings ihren Zweck: Gegenüber junge Welt sagte Schädel, er erhalte immer mehr Rückmeldungen von Menschen, die über die Polizeistrategie empört seien und nun »erst recht« protestieren wollten. »Die Demonstration gegen die NATO wird jetzt auch zur Demonstration für Versammlungsfreiheit und Demokratie.«

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Mit großen Schritten in die Diktatur

Posted by Botschaft - 25/03/2009

BND soll besser spionieren können
Berlin. Der Innenausschuß hat am Mittwoch grünes Licht für eine Änderung des Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben. Damit sollen die Aufklärungsmöglichkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) verbessert werden. Die Vorlage soll am Freitag abschließend im Bundestag behandelt werden. Geplant ist unter anderem, daß der BND künftig über verbesserte Möglichkeiten für die Überwachung von Telefonanschlüssen verfügen soll. Zur Aufklärung des »organisierten Einschleusens« von Ausländern in die EU kann der BND demnach auch die Telekommunikation im Ausland überwachen.Außerdem sollen in bestimmten Fällen Daten von Minderjährigen ab 14 Jahren gespeichert werden können.

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