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Against increasing racism and the contempt for mankind in Germany and Europe, against Peoplephobie, against criticism prohibitions, against Nazis

Posts Tagged ‘Demokratie?’

Demokratie? Bürgerrechte? Beim NATO-Gipfel unerwünscht

Posted by Botschaft - 31/03/2009

Die Polizei hat gegen mehrere NATO-Kritiker Meldeauflagen für die kommenden Tage verhängt. Die Befürchtungen, daß für den NATO-Gipfel demokratische Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, hätten sich damit bestätigt, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jeplke, am Montag in Berlin. Betroffen sind ihren Angaben zufolge unter anderem mehrere Personen aus dem Raum Stuttgart. »Ihnen wird nicht etwa vorgeworfen, an Straftaten beteiligt gewesen zu sein. Der Auflagenbescheid verweist lediglich darauf, daß die Betroffenen in linken Initiativen aktiv sind und an den Protesten gegen die sogenannte Sicherheitskonferenz in München teilgenommen haben«, so Jelpke. Für ihr faktisches Reiseverbot werde nicht eine konkrete Gefahr angeführt, sie könnten Gewalttaten begehen, sondern das Pauschalargument, das Ansehen Deutschlands im Ausland könne Schaden nehmen. (jW)

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Pressefreiheit a la BRD 2009

Posted by Botschaft - 29/03/2009

Presseakkreditierungen beim Jubiläumsgipfel des Militärbündnisses willkürlich abgelehnt
Ohne Begründung ist mindestens drei Journalisten die Akkreditierung für den bevorstehenden NATO-Jubiläumsgipfel in Strasbourg, Kehl und Baden-Baden verweigert worden, obwohl sie fristgerecht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hatten. Wie am Donnerstag abend die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) mitteilte, verwies der ablehnende NATO-Offizier die Betroffenen auf die Möglichkeit, Teile der Veranstaltung im Life-Stream im Internet zu verfolgen und kostenlose Fotos der NATO für die Berichterstattung zu verwenden. »Das entspricht nun wirklich nicht unserer Vorstellung einer freien und unbehinderten Pressearbeit und Berichterstattung«, so die Bundesgeschäftsführerin der dju, Ulrike Maercks-Franzen, in einer Stellungnahme. Sie forderte die Bundesregierung auf, bei ihren Partnern dafür zu sorgen, daß die Akkreditierung nach durchschaubaren Kriterien ohne Diskriminierung erfolge.

Eine der Ablehnungen hatte Björn Kietzmann erhalten, der als freier Mitarbeiter von junge Welt unter anderem kritisch über den Europäischen Polizeikongreß oder das verbotene Tragen von Quarzsandhandschuhen durch Polizeibeamte bei Demonstrationen berichtet hatte. Auf Nachfrage erfuhr Kietzmann, seine Ablehnung sei auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) erfolgt.

Unterstützung erfuhr Kietzmann am Freitag auch von der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, die den Präsidenten des BKA in einem offenen Brief aufforderte, die Praxis seiner Behörde zu überprüfen. Jelpke will diesbezüglich auch eine Anfrage im Bundestag stellen.

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Online-Durchsuchung: Die Maßlosigkeit der CDU/CSU ist verlässlich gefährlich

Posted by Botschaft - 22/03/2009

Pressemitteilung
22.03.2009 – Petra Pau

Die CDU/CSU will Computer nicht nur zur Terrorismusbekämpfung heimlich durchsuchen, sondern künftig auch um Straftaten aufzuklären. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:“Die Maßlosigkeit der CDU/CSU ist verlässlich. Am Anfang heißt es: Niemand hat die Absicht heimlich Computer auszuspähen. Am Ende heißt es: Bürgerrechte, wie Datenschutz und Postgeheimnis, waren gestern.

Wer alles über alle wissen will ist nicht neugierig, sondern gefährlich – gefährlich für Grundrechte und gefährlich für die Demokratie.

Auch der aktuelle Vorstoß zeigt:
Der Respekt der Union gegenüber dem Grundgesetz ist im freien Fall.“

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Eine Schande für den Rechtsstaat BRD

Posted by Botschaft - 19/03/2009

Schriftsteller protestiert gegen skandalöse Haftbedingungen türkischer politischer Gefangener

Peter O. Chotjewitz, mittlerweile selbst 75 Jahre alt und Autor mehrerer Bücher über die Zeit der Terrorhysterie der 70er Jahre, hat anläßlich des Tages der politischen Gefangenen am 18. März in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim den türkischen Gefangenen Mustafa Atalay besucht. Ihm wird, genauso wie drei anderen Häftlingen, die mutmaßliche Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuches vorgeworfen. Konkret sollen sie Geld für die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei – Front) gesammelt und einen Waffentransport organisiert haben. Das Ganze ist ein Präzedenzverfahren, in dem es darum geht, mutmaßliche Unterstützer der DHKP-C verfolgen zu können. Daß dies auch Sympathisanten anderer ausländischer Oppositionsbewegungen blühen kann, ist absehbar.
Als Hauptbelastungszeuge im Verfahren gegen die vier fungiert der Doppelagent Hüseyin Hiram, der für den Verfassungsschutz des Landes Rheinland-Pfalz und den türkischen Geheimdienst arbeitete. An ihm wird festgehalten, obwohl ihm von einem Gerichtsgutachter massive psychische Beeinträchtigungen attestiert wurden.
Peter O. Chotjewitz beschreibt Mustafa Atalay als sympathischen und gebildeten Menschen. Er lernte ihn während der Besuchszeit als Journalisten und Kollegen kennen, der Gedichte verfaßt und vorhat, in der nächsten Zeit einen Roman zu schreiben. Einen Menschen, der, trotz 15 Jahren Haft in der Türkei und schwerer Folter, offen über sich und seine Situation im Gefängnis spricht. Mustafa Atalay ist schwer herzkrank – eine Nachwirkung des in der Türkei Erlebten – und laut Aussage seines Anwalts nicht verhandlungsfähig. Das Gericht ist in diesem Punkt anderer Meinung. So wird seine gerichtlich beschiedene Verhandlungsfähigkeit weiter nur durch Medikamente sichergestellt. Mustafa Atalay wurde 2006, drei Wochen nach einer schweren Herzoperation, noch während seines Aufenthalts in einer deutschen Rehabilitationsklinik, verhaftet und müßte eigentlich dringend wegen seiner defekten Herzkranzgefäße behandelt werden.
Peter O. Chotjewitz bezeichnet die Haftbedingungen, denen Mustafa ausgesetzt ist, als schikanös und schlimmer als die Situation der RAF-Gefangenen in der 70er und 80er Jahren. Die türkischen Gefangenen müssen 23 Stunden des Tages allein in der Zelle, oder wie Atalay in der Krankenstation, verbringen. Die Post erhalten sie mit starker Verzögerung ausgehändigt. Politische Zeitschriften bekommen sie gar nicht. Atalay sagte dazu in seiner ersten Prozeßerklärung: »Die Isolation ist die größte Schlechtigkeit, die ein Mensch einem anderen Menschen antun kann. Sie war für mich die größte Folter«. Ähnlich skandalös sind die Besuchsbedingungen. Gespräche werden vom BKA überwacht. Über den Prozeß darf Atalay mit Besuchern überhaupt nicht sprechen. Eine Scheibe trennt ihn körperlich von seinen Gästen. Trotzdem mußte sich Peter O. Chotjewitz wie andere Besucher peinlichen Leibesvisitationen unterziehen. Freunden Atalays gegenüber wurden Besuchsverbote ausgesprochen. Chotjewitz sieht seine Reise zu Atalay als einen Akt der praktischen Solidarität. Die Rote Hilfe organisiert zusammen mit dem »Solikomitee zum §129b-Prozeß« und dem »Netzwerk für die Freiheit der politischen Gefangenen« bereits seit geraumer Zeit Solidaritätsaktionen für die türkischen Genossen. In mehreren Publikationen wird auf Atalays sehr schlechten Gesundheitszustand hingewiesen. Peter O. Chotjewitz hat die Linkspartei, Menschenrechtsgruppen, SPD und Grüne aufgefordert, sich mit dem Fall zu befassen: »Die bürgerliche Öffentlichkeit schweigt, obwohl ihr Rechtsstaat unmittelbar betroffen ist – genauer gesagt: wieder einmal versagt.«

Peter O. Chotjewitz hat 2007 mit dem Roman »Mein Freund Klaus« Klaus Croissant, Verteidiger mehrerer RAF-Gefangener, ein literarisches Denkmal gesetzt. Chotjewitz selbst war in den 70er Jahren Rechtsanwalt und verteidigte Andreas Baader und Peter Paul Zahl.Am morgigen Samstag findet in Berlin eine Demonstration zum Tag der politischen Gefangenen (13 Uhr, S-Bhf. Schönhauser Allee) und eine internationale Antirepressionskonferenz unter dem Motto »Widerstand und Solidarität« (15 Uhr, Haus der Demokratie, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Straße 4) statt.

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Die Folterdebatte in Deutschland

Posted by Botschaft - 17/03/2009

Die auch im Vergleich zu vielen westeuropäischen Ländern zögerliche Ratifizierung der UN-Antifolterkonvention durch die Bundesrepublik hatte ihren hauptsächlichen Grund in der Asyldebatte in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre. Die UN-Konvention schien einer restriktiven Anwendung des Asylrechts Zügel anzulegen, darf doch gemäß ihres Artikels 3 ein Vertragsstaat keine Person in einen anderen Staat ausweisen, »wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, daß sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden«. Gegner der Konvention wie der damalige bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß befürchteten einen wachsenden Zustrom von Ausländern, wenn man Flüchtlinge nicht mehr an der Grenze abweisen dürfe, weil sie sich auf die Foltergefahr in ihrer Heimat beriefen. Nach der damaligen Rechtsauslegung stand das Recht auf Asyl ausschließlich politisch Verfolgten zu; Folter aber wurde von den Gerichten keineswegs mit politischer Verfolgung gleichgesetzt.

Einer derart engen Auslegung von politischer Verfolgung entzog die Antifolterkonvention die Grundlage, da nach ihrem Wortlaut jede Gefährdung durch Folter ein Recht auf Asyl begründet, unabhängig davon, ob sie aus politischen oder anderen Motiven erfolgt. Aber auch nach der Ratifizierung der Antifolterkonvention hat die Bundesrepublik Deutschland Menschen in Staaten abgeschoben, in denen Folter und menschenrechtswidrige Behandlung an der Tagesordnung sind. Nach seiner schleichenden Aushöhlung wurde das Grundrecht auf Asyl mit der Grundgesetzänderung von 1993 (»Asylkompromiß«) faktisch abgeschafft. Seither haben sich (bis Ende 2007) mindestens 149 Menschen angesichts ihrer drohenden Abschiebung – u.a. aus begründeter Angst vor Folter – das Leben genommen.

Bekanntlich ist im Asylverfahren zu prüfen, ob der Antragsteller vorverfolgt war oder ob ihm im Falle seiner Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter droht. »Zur erlittenen Folter«, so Bernd Mesovic, rechtspolitischer Referent von Pro Asyl e.V., »haben wir häufig darauf aufmerksam gemacht, wie sehr in deutschen Asylentscheidungen erlittene Folter bagatellisiert und ausgeblendet wird; hinsichtlich der Foltergefahr nach einer Abschiebung, wie wenig sorgfältig die entsprechenden Prognosen des Bundesamtes (für Migration und Flüchtlinge – A. B.) und der Gerichte sind.« In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Auslieferungsfälle bekannt. So wurde laut Pro Asyl teilweise sogar »bei anerkannten Asylberechtigten die Auslieferungshaft angeordnet – vor allem Türkeifälle«.

Die in den letzten Jahren festzustellende Verschärfung in der Abschiebepraxis der deutschen Behörden ist zum Teil Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001. Obwohl die notorische Fortexistenz von Folter in der Türkei, von der neben der kurdischen Minderheit vor allem die politische Linke und Menschenrechtsaktivisten betroffen sind, im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zur EU ein zentrales Politikum darstellt, betreffe die seither steigende Zahl von Auslieferungsverfahren »fast ausnahmslos türkische Staatsangehörige, was auf eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung und die faktische Entwicklung einer gemeinsamen Terrorismusdefinition im Zuge des Beitrittsprozesses zur EU zurückzuführen sein dürfte«. Aber auch Tausenden anerkannten Flüchtlingen, u.a. aus dem Irak und Afghanistan, wurde und wird der Asylstatuts entzogen, da »trotz allgemeiner Gewaltverhältnisse in den jeweiligen Ländern eine individuelle Verfolgungssituation nicht mehr bestünde«.1 Die Entscheidungder EU, im Jahr 2009 10000 (Deutschland: 2500) Flüchtlinge aus dem Irak aufzunehmen – aus dem infolge des Krieges zirka zwei Millionen Menschen geflohen sind –‚ ist da nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Pro Asyl konstatiert aber auch »eine massive Verrohung vieler deutscher Gerichte in Sachen Menschenrechte. (…) Im Asylrecht ist ja schon bereits durch die Ausgestaltung des Rechtsweges dafür gesorgt, daß Korrekturen in vielen Fallkonstellationen nicht mehr erfolgen. So ist über den Richtern im Flughafenasylverfahren auch bei haarsträubenden Entscheidungen nur noch der blaue Himmel der Rechtspflege. Die zuständigen Kammern beim Verwaltungsgericht Frankfurt sind kaum noch willens, ausführlich und sorgfältig zu begründen, und Karlsruhe hat seit den Grundsatzentscheidungen im Jahre 1996 beim Thema Flughafen nicht mehr eingegriffen.«2 1996 hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals die Rechtmäßigkeit von Abschiebungen in Staaten anerkannt, die von den deutschen Behörden willkürlich als »sichere Herkunftsstaaten« bezeichnet wurden. Die asylrechtlichen Grundsatzentscheidungen aus dem Jahr 1996 haben »die Verwaltungsgerichte letztendlich ermutigt (…) so zu verfahren. Den Effekt sieht man an der Anzahl der offensichtlich unbegründeten Entscheidungen und der geringen Zahl der Entscheidungen auf Einreise im Flughafenverfahren.«

Mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 in Deutschland und der EU-Richtlinie zur Abschiebung von Flüchtlingen im Juni 2008 haben sich die Anerkennungsbedingungen für politisch Verfolgte – und u.a. von Folter Bedrohte – in Deutschland und der EU weiter verschärft. Die weite Verbreitung von Folter in einem anderen Staat steht einer Auslieferung nicht im Wege – dies entschied das Bundesverfassungsgericht am 24. Juni 2003.

Der Karlsruher Urteilsspruch ist bezeichnend für das Verhältnis der deutschen Justiz zum Folterverbot. Wer behauptet, jemandem drohe in einem Land keine Folter, nur weil sie staatlich verboten ist, der ist, sofern kein Heuchler, gleichermaßen autoritätsgläubig wie realitätsblind. »In der Logik des Gerichts ist ein Land dann sicher, wenn deutsche Behörden sagen, es ist sicher. Und wenn deutsche Behörden ein Auslieferungsabkommen schließen, haben deutsche Juristen nicht mehr danach zu fragen, ob es Auslieferungshindernisse gibt, sondern nur noch Vollzug zu melden. Da muß es nicht einmal mehr stören, daß selbst das Auswärtige Amt, das bisher nicht durch Asylfreundlichkeit aufgefallen ist, die weite Verbreitung von Mißhandlungen und Folter in einem anderen Staat dokumentiert.«3

In diesem Zusammenhang sind auch die von Deutschland und anderen westlichen Staaten seit dem 11. September in zunehmendem Maß angewandten sogenannten diplomatischen Zusicherungen scharf zu kritisieren – schriftliche Garantien gegen die Anwendung von Folter und grausamer Behandlung, die im Falle einer Übergabe einer inhaftierten Person an die Behörden eines Landes ausgehandelt werden, in dem die Anwendung von Folter erfahrungsgemäß nicht ausgeschlossen werden kann. »Die von westlichen Staaten im Kontext des Kampfes gegen den Terrorismus zunehmend praktizierten diplomatischen Zusicherungen führen zu einer Aushöhlung des Non-Refoulement-Prinzips und schließlich zu einer Schwächung des absoluten Folterverbots.«4
Neue Runde in der Folterdebatte
Mit der von Politik und Medien nach dem 11. September 2001 ge­schürten Terrorhysterie ging die Debatte über Folter in eine neue Runde. Einer der ersten, die öffentlich über die mögliche Folterung von mutmaßlichen Terroristen »nachdachte«, war der brandenbur­gische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). In einer Fernseh­talkshow antwortete er auf die Frage, ob man denn Maßnahmen wie im Fall von Metzler5 auch gegen potentielle Terroristen anwenden dürfe: »Diese Frage kann ich nicht mit Ja oder Nein beantworten. Ich kann mir vorstellen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Tausende bevorsteht, daß man über solche Maßnahmen nachdenkt.«

Die Verbindung zum »Kampf gegen den Terrorismus« hatte bereits der stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der Leitende Kriminaldirektor Rolf Rainer Jaeger, gezogen. »Eine treudeutsche Befragungstechnik selbst auf höchstem Niveau kriminalistischer Vernehmungskunst wird einem islamistischen Terroristen nur ein müdes Lächeln abgewinnen. Hier werden möglicherweise Schmerzen angedroht und realisiert werden müssen, die in einem vertretbaren Verhältnis zu der Gefährdung stehen müssen, wenn man nicht dem Tod vieler Menschen ins Auge sehen will.«

Eine Verschärfung erfuhr die Debatte nach den Anschlägen von Madrid am 11. März 2004. Im Mai 2004 sagte (ebenfalls in einer Talkshow) der an der Münchener Bundeswehruniversität lehrende Historiker Michael Wolffsohn: »Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim.« Diese Äußerung rief einen Sturm der Entrüstung hervor, waren doch nur kurz zuvor die Bilder folternder US-Soldaten in irakischen Gefängnissen um die Welt gegangen, und es lag der Verdacht nahe, Wolffsohn wolle das Vorgehen der USA entschuldigen. Auf Druck u.a. des damaligen Verteidigungsministers Peter Struck stellte Wolffsohn später klar, daß er damit keinen offiziellen Lehrinhalt der Bundeswehruniversität, sondern nur seine privaten »wissenschaftlich-theoretischen Überlegungen« zum besten gegeben habe.

Analog zu den USA, Großbritannien, Australien und einer Reihe anderer Staaten hatten Regierung und Gesetzgeber auch in Deutsch­land die Terroranschläge vom 11. September 2001 als Vorwand ge­nutzt, um eine Reihe von Gesetzen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die angeblich der Sicherheit dienen sollten, tatsächlich jedoch vor allem die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte der Bürger massiv beschnitten. Mit zwei von der SPD-Grünen-Regierung in aller Eile auf den Weg gebrachten »Antiterror«-Gesetzespaketen (»Otto-Kataloge«) vom 9. November und 14. Dezember 2001 wurde der schon seit längerer Zeit zu beobachtende Trend zum Ausverkauf der Freiheitsrechte im Namen der Sicherheit fortgesetzt: die Erhöhung der Kontrolldichte in Staat und Gesellschaft sowie eine Entgrenzung rechtsstaatlicher Prinzipien und damit staatlicher Gewalten und staatlicher Macht. Polizei- und Geheimdienste konnten sich über eine massive Ausweitung ihrer Befugnisse freuen, die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten wurde institutionalisiert, Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitnehmern auf »lebens- und verteidigungswichtige Betriebe« ausgedehnt »biometrische Daten« in Ausweispapieren erfaßt, Migranten unter Generalverdacht gestellt und einer noch intensiveren Überwachung unterzogen. Ebenfalls in die Amtszeit der Schröder-Regierung fallen der Lauschangriff, Schleier- und Rasterfahndung, Ausweitung der Telefonüberwachung, Luftsicherheitsgesetz biometrischer Paß, Anti-Terror-Datei und Anti-Terror-Zentrum, Zugriff des Geheimdienstes auf private Bankkonten. Selbst Onlinedurchsuchungen privater PCs ohne eindeutige Rechtsgrundlage gab es bereits unter Schily, wie zwischenzeitlich bekannt wurde.

Als nach dem SPD-Hardliner Schily im Jahr 2005 CDU-Hardliner Wolfgang Schäuble erneut das Amt des Bundesinnenministers übernahm, konnte die neue CDU-SPD-Bundesregierung unter Angela Merkel an die »Erfolge« der SPD-Grünen-Regierung beim Grundrechteabbau nahtlos anknüpfen. Mit dem »Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz – nicht nur ein Wortungetüm –, das der Bundestag im November 2006 verabschiedete, wurden bis dahin befristete Quasi-Notstandsgesetze nicht nur um weitere fünf Jahre verlängert, sondern auch noch ausgeweitet.
Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit, zwischen der Würde und dem Leben (in diesem Fall) einer Gruppe von Menschen und dem Leben anderer abzuwägen, hatte die Bundesregierung erstmals mit dem sogenannten Luftsicherheitsgesetz aufgeworfen. Das Gesetz, das vorsah, gekaperte Passagierflugzeuge im Bedrohungsfall abzuschießen – eine staatliche Lizenz zur gezielten Tötung von Unschuldigen –, wurde am 15. Februar 2006 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig befunden. Dem Karlsruher Urteil zufolge darf es keine staatliche Ermächtigung geben, einen oder mehrere Menschen zu opfern, um so vielleicht noch mehr Menschen zu retten. Die Karlsruher Richter verboten konkret die Abwägung »Leben gegen Leben« als Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz nur eines von zahlreichen Gesetzen und Maßnahmen, die Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in den vergangenen Jahren für verfassungs- oder gesetzeswidrig erklären mußten (…).

Seither drängte und drängt insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf eine Militarisierung der Innenpolitik und eine Ausweitung von Bundeswehreinsätzen im Inland sowie auf zusätzliche Befugnisse für Polizei und Geheimdienste, wie sie die vom Bundestag am 12. November 2008 verabschiedete umstrittene Novelle des BKA-Gesetzes vorsieht. (…)

Herausgepreßte Erkenntnisse

Nachdem die Bundesregierung öffentlich klargestellt hatte, daß deutsche Ermittler auch im Anti-Terror-Kampf niemanden mehr vernehmen dürften, der mutmaßlich gefoltert werde, bestanden sowohl Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als auch kurz darauf Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm darauf, wenigstens Erkenntnisse nutzen zu dürfen, die durch Folter im Ausland gewonnen wurden. In Übereinstimmung mit Schäuble hält es der Verfassungsschutzchef für vereinbar mit menschenrechtlichen Grundsätzen, wenn deutsche Sicherheitsbehörden solche »Erkenntnisse« für die Gefahrenabwehr verwenden. »Die Folterdebatte ist wieder eröffnet«, bemerkte hierzu der Geheimdienstexperte und langjährige Vorsitzende der Internationalen Liga für Menschenrechte Rolf Gössner in (der Zweiwochenzeitschrift – d.Red.) Ossietzky. Daß es Schäuble in Wahrheit besser weiß, stellte er am 27. September des darauffolgenden Jahres mit seiner Äußerung anläßlich der Absetzung einer umstrittenen »Idomeneo«-Inszenierung an der Deutschen Oper in Berlin auf der Pressekonferenz zur ersten deutschen Islamkonferenz unter Beweis: »Mit der Kunstfreiheit und der Pressefreiheit ist es wie mit dem Folterverbot – man darf gar nicht erst anfangen, da auch nur mit den Augen zu zwinkern.«

Im Frühjahr 2007 sorgte Schäuble dann selbst beim Koalitionspartner für helle Empörung, als er am 19. April in einem Interview mit der Zeitschrift Stern mit der Unschuldsvermutung bei der Ge­fahrenabwehr erneut auch das Folterverbot zur Disposition stellte. Zwar lehne er Folter strikt ab, so der Bundesinnenminister, und nehme sie »auch nicht augenzwinkernd« hin. Wenn jedoch Nachrichtendienste von anderen Diensten Informationen über einen Anschlag erhielten, wäre es »absurd«, die Informationen nicht zu nutzen, weil »nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, daß sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden«.

Deutlicher als mit solchen Äußerungen kann man den Staaten und Regierungen, die Folter aktiv praktizieren, nicht signalisieren, daß man diese Praktiken begrüßt. Von hier ist es kein allzu großer Schritt, Verdächtige in solche Staaten zu entführen, um sie dort foltern zu lassen. Selbst der Bundesgerichtshof wollte es in einer Entscheidung vom 5. August 2008 »offenlassen, ob Fälle denkbar sind, in denen entgegen dem klaren Wortlaut des Gesetzes (Paragraph 136aIII2StPO – A. B.) aus übergeordneten verfassungs- oder menschenrechtlichen Prinzipien (sic!) die Verwertung derartiger Erkenntnisse dennoch in Betracht kommen könnte (…).«
»Abgesehen davon, daß die Gefahrenabwehr – und dazu gehört die Verhinderung von Terroranschlägen – nach geltender Rechtslage Sache der Polizei und nicht des kaum kontrollierbaren Inlands­geheimdienstes ist«, warnte Rolf Gössner im Dezember 2006, »ab­gesehen auch davon, daß erfolterte Angaben selten der Wahrheit oder Wirklichkeit entsprechen: Die Verwertung von Informationen, die mit Wahrscheinlichkeit oder – wie im Fall Guantánamo – mit Gewißheit unter Folter zustande gekommen sind, ist und bleibt unvereinbar mit dem absolut und universell geltenden Folterverbot der internationalen Menschenrechtskonventionen. Dieses unbedingte Verbot ist Ausdruck der Achtung der Menschenwürde, bindet alle staatliche Gewalt und gilt auch in Notstandsfällen. Wegen seiner Absolutheit kann und darf es nicht mit anderen Rechtsgütern abgewogen werden – das gilt prinzipiell für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gleichermaßen.« Für mutmaßlich erfolterte In­formationen müsse »schon deshalb ein umfassendes Verwertungs­verbot gelten, weil Folter sonst nachträglich legitimiert und das Verbot relativiert würde. Außerdem ergäbe sich daraus mittelbar eine Rechtfertigung für zukünftige Folter – als Ausnahmefolter zur Rettung von Leben. Im übrigen ist die Gefahrenabwehr bekanntlich ein weites Feld und im Fall des Verfassungsschutzes gar ein uferloses Vorfeld. Das heißt: Dürften erfolterte Informationen verwertet werden, dann fänden sie auch rasch Eingang in Präventivdateien und in die gerade beschlossene ›Antiterrordatei‹, wo sie im Netzwerk von Geheimdiensten und Polizei eine Eigendynamik entfalten könnten – mit weiteren Eingriffen in die Grundrechte.«
Fortgesetzter Ausnahmezustand
Die Aufweichung des Folterverbots geht Hand in Hand mit einer beschleunigten Erosion bürgerlicher Grundrechte und dem zuneh­menden Verfall rechtsstaatlicher Prinzipien. In diesem Prozeß spielt Bundesinnenminister Schäuble die Rolle eines keineswegs unerwünschten Kettenhundes und Antreibers, der knurrend und bellend an der Kette reißt und in Sachen »innere Sicherheit« nahezu täglich eine neue Sau durchs Dorf und den Rest der Regierung vor sich hertreibt. Schäubles »Denkanstöße« (Bundeskanzlerin Angela Merkel) folgen dabei der Logik des bereits von seinem sozialdemokratischen Amtsvorgänger Otto Schily entfesselten und seit dem Regierungsantritt Merkels von Schäuble selbst vehement forcierten Abbaus von Grund- und Bürgerrechten. Schäuble prescht voran, und der Rest trollt kreuzbrav hinterher. Die SPD tut erst entsetzt und brüstet sich am Ende damit, sie habe die schlimmsten Exzesse gerade noch verhindert.

So auch bei der Infragestellung der Unschuldsvermutung – ein elementares Prinzip, nach dem ein Verdächtiger solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld zweifelsfrei bewiesen ist –, die aber tatsächlich in weiten Teilen längst entsorgt wurde. Umgehend sprangen dem bedrängten Bundesinnenminister nicht nur Kollegen aus den eigenen Reihen wie der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, bei, sondern auch des Koalitionspartners SPD: vom innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, über den damaligen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), bis hin zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie alle argumentierten, der Innenminister rüttle gar nicht an der Unschuldsvermutung bei der Strafverfolgung, sondern beziehe sich nur auf das Gebiet der Gefahrenabwehr, wo die Un­schuldsvermutung nicht gelte. Tatsächlich ging und geht es jedoch darum, daß Schäuble und mit ihm alle, die bereit sind, bürgerliche Grundrechte auf dem Altar vermeintlicher »Sicherheit« zu opfern, die Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafrecht systematisch verwischen und so die rechtsstaatlichen Garantien beseitigen, die einen Unschuldigen vor staatlicher Willkür schützen.

Wie die Bush-Regierung in den USA rechtfertigen auch Schäuble und die deutsche Bundesregierung ihre Angriffe auf elementare Grundrechte mit einer allgegenwärtigen Terrorgefahr. Heribert Prantl, leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung und ehe­maliger Staatsanwalt und Richter, brachte es auf den Punkt, als er feststellte: »Die Schäublesche Argumentation löst die Grenzen des rechtsstaatlichen Strafrechts auf. Strafrecht und Polizeirecht fließen dann zusammen in einem einheitlichen Recht der inneren Sicherheit, in dem die bisherigen Grundregeln (jedenfalls in bestimmten Bereichen wie dem Terrorismus) nicht mehr gelten (…). Was man im Strafrecht nicht darf, macht man dann einfach als polizeirechtliche Maßnahme – durchsuchen, belauschen, verhaften.« Wird jemand des Terrorismus verdächtigt, verwirkt er nach Schäubles Vorstellung automatisch die Unschuldsvermutung und die damit verbundenen Rechtsgarantien. Er ist dann nicht mehr Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens (bei dem die Unschuldsvermutung gilt), sondern der Gefahrenabwehr. Laut Prantl führt Schäuble auf diese Weise eine Art Feindstrafrecht ein: »Das normale Strafrecht mit seinen verfassungsrechtlichen Regeln ist für den ›normalen‹ Bürger da. Das andere, das radikale Recht, für alle Feinde des Staates.« Wo aber verläuft die Grenze zwischen »normalen Bürgern« und »Staatsfeinden«? Schäubles Pläne für eine umfassende Überwachung der gesamten Bevölkerung lassen nur einen Schluß zu: Niemand ist unschuldig. Jeder gilt grundsätzlich als potentieller »Gefahrenherd«‚ er ist nur »noch nicht« schuldig. Das Szenario für den möglichen Umgang mit mutmaßlichen Terroristen hat Schäuble bereits entworfen: »Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist mit den klassischen Mitteln der Polizei jedenfalls nicht zu meistern.« Die rechtlichen Probleme reichten »bis hin zu Extremfällen wie dem sogenannten Targeted Killing«, sagte Schäuble im Spiegel-Interview. Am Beispiel der möglichen gezielten Tötung Osama Bin Ladens mit Hilfe deutscher Sicherheitskräfte bemühte der Bundesinnenminister unausgesprochen das Vorbild Israels, das bereits seit Jahren auf seinem »Recht« besteht, mutmaßliche Terroristen und Gegner der israelischen Besatzungspolitik mit gezielten Anschlägen vom Leben in den Tod zu befördern – und dabei sogenannte Kollateralschäden wissentlich in Kauf nimmt. Erst im Dezember 2006 hatte der oberste Gerichtshof Israels »präventive Exekution« möglicher Terrorattentäter für rechtmäßig erklärt. »Wir sollten versuchen«, so Schäuble», solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.« Auch die Freiheit zu foltern und zu morden?

1 Komitee für Grundrechte und Demokratie, 15 Jahre ohne Grundrecht auf Asyl, Einhausen, Juni 2008, S. 13

2 Interview mit Pro Asyl, ntv.de vom 20.6.2008

3 Martin Kreickenbaum, Bundesverfassungsgericht billigt Auslieferung in Folterländer, www.wsws.org/de/2003/aug2003/bvg-a12.shtml vom 12.8.2003

4 www.humanright.ch/home/de/Schweiz/Politik/Folterverbot/idart_5342-content.html?zur=836

5 Jakob von Metzler wurde im September 2002 von Magnus Gäfgen entführt und ermordet. Dem Erpresser wurde im Verhör durch den stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner Gewalt angedroht (d. Red.).

Alexander Bahar: Auf dem Weg in ein neues Mittelalter? Folter im 21. Jahrhundert, Deutscher Taschenbuch Verlag München, 299 Seiten 16,90 Euro

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Vorratsdatenspeicherung ist Unrecht

Posted by Botschaft - 16/03/2009

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung als unzulässig bewertet.

Die seit dem vergangenen Jahr geltende Regelung stelle einen Verstoß »gegen das Grundrecht auf Datenschutz« dar, heißt es in einem am Montag bekannt gewordenen Beschluß des Gerichts vom 27. Februar. Eine solche Praxis sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig. »Der einzelne gibt keine Veranlassung für den Eingriff, kann aber bei seinem legalen Verhalten wegen der Risiken des Mißbrauchs und des Gefühls der Überwachung eingeschüchtert werden«, befanden die Richter. Der Beschluß des Verwaltungsgerichts hat keinerlei rechtliche Bindung, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Es handele sich lediglich um eine juristische Meinungsäußerung im Rahmen eines Prozesses über die Veröffentlichung von Daten über Agrarsubventionsempfänger im Internet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bestimmungen initiiert hatte, begrüßte die Gerichtsentscheidung.(AFP)

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Weiterarbeit an der Beseitigung der Demokratie

Posted by Botschaft - 04/03/2009

Das Bundeskabinett berät heute darüber, ob Menschen, die häufig visa-pflichtige Besucher einladen, zentral gespeichert und damit automatisch unter Verdacht gestellt werden. Ob dieses Vorhaben zur Verbesserung internationaler Beziehungen beiträgt, darf zumindest bezweifelt werden.

Gerät, wer Ausländer kicken lässt, demnächst unter Verdacht? Foto: dpa

Gerät, wer Ausländer kicken lässt, demnächst unter Verdacht? Foto: dpa

Es ist ganz alltäglich, dass Menschen Freunde oder Verwandte aus Instanbul einladen und Unternehmen ihre Geschäftspartner aus Shanghai empfangen. Künftig machen sie sich verdächtig, wenn das zu oft passiert. Das Kabinett will heute die Einrichtung einer »Visa-Einlader- und Warndatei« beschließen, in der alle Bürger, Sportvereine oder Jugendchöre erfasst werden, die fünf Mal in zwei Jahren Menschen aus dem nicht-europäischen Ausland nach Deutschland einladen. Sie gelten als »Viel-Einlader«, und deutsche Konsulate oder Botschaften bekommen eine Warnmeldung, vorsichtig bei der Visa-Vergabe zu sein. Gesondert gespeichert werden Personen, die etwa wegen Terrorismus oder Drogendelikten verurteilt wurden, abgelehnte Asylbewerber wie auch Einlader, die nicht für den Unterhalt ihres Gastes aufgekommen sind. Hinweise aus dieser Warndatei werden in jedem Fall an die Botschaftsmitarbeiter weitergegeben.

Mit dieser zentralen Datenbank will die Bundesregierung vor allem illegale Einreise verhindern. Sie geht davon aus, dass Menschenhändler oder Schleuser immer wieder mit denselben Menschen in Deutschland zusammenarbeiten. Aber auch Terroristen sollen auf diesem Wege entdeckt werden.

Aus den meisten Ländern der Welt ist die Einreise nach Deutschland nur mit Visum möglich. Im Jahr 2007 stellten deutsche Vertretungen im Ausland fast zwei Millionen Visa aus, 200 000 Anträge wurden abgelehnt. Wollen sie an einer Konferenz teilnehmen oder Freunde besuchen, brauchen sie in der Regel einen Einlader, der für alle Kosten bürgt und auch dafür, dass sie wieder ausreisen. Diese Angaben werden schon jetzt überprüft und bei einzelnen Konsulaten gespeichert, falls es zu Problemen kommt. Künftig sollen alle Daten zentral beim Bundesverwaltungsamt in Köln zusammenfließen. Zugriff bekommen eine Menge Behörden: neben den deutschen Botschaften zum Beispiel auch Polizei, Zoll und Geheimdienste. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl zustandekommen.

Zahlreiche Verbände kritisieren die neue Vorratsdatenspeicherung. »Eine Datei, in der überwiegend rechtstreue Personen erfasst sind und sie mit dem Stigma eines Missbrauchsverdachts versieht, ist unverhältnismäßig«, so Pro Asyl in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) verwahrt sich dagegen, dass Einladungen zu Taufen oder Hochzeiten künftig »eine stattliche Anzahl von Behörden in Alarmbereitschaft bringen« könnten. Die Einreise aus Drittstaaten werde allein unter sicherheits- und ordnungspolitischen Gesichtspunkten betrachtet. »Das Recht, nach freiem Belieben persönliche Kontakte zu pflegen, steht hintan.« Der Verband fürchtet, dass Botschaftsmitarbeiter künftig kurzen Prozess machen und das Visum verweigern.

Wie groß der Visa-Missbrauch eigentlich ist, darüber macht die Regierung keine Angaben. In der Gesetzesbegründung operiert das Bundesinnenministerium mit der Zahl von 80 000 erschlichenen Visa zwischen 2001 und 2003. Das war die Hochphase des sogenannten »Visa-Skandals«, als in der deutschen Botschaft in Kiew Rekordwerte erreicht wurden und die Union eine Kampagne gegen das von den Grünen geführte Auswärtige Amt startete. Seit damals wurden die Hürden für die Visa-Vergabe deutlich erhöht. Eine für 2008 geplante Evaluierung fand nicht statt. Von Schlangen in Kiew ist jedenfalls nichts mehr zu hören.

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