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Milde Anklage für brutalen Neonazi

Posted by Botschaft - 29/09/2008

Als er in das Zelt der 13-Jährigen und ihres 10 Jahre älteren Bruders eindrang, fackelte der bekannte Neonazi Kevin S. nicht lange: Das schlafende junge Mädchen verletzte er durch einen Schlag auf den Kopf mit einer Glasflasche schwer, ihr Bruder – ebenfalls schlafend – wurde mit einem Klappspaten verprügelt. Die beiden Opfer hatten im Juli an einem Jugendcamp der Linkspartei am Neuenhainer See in Nordhessen teilgenommen. Die Hessenschau berichtete damals: 

Im Rechtsextremen Newsportal Altermedia verhöhnte man die beiden Opfer nach der Tat und bedauerte lediglich, dass Kevin S. zu einer Haftstrafe verurteilt werden könnte. Zitat (auf einen Link zu Altermedia verzichte ich aus nahe liegenden Gründen):

Die 13-Jährige ist nichts weiter als ein Kollateralschaden in den Auseinandersetzungen zwischen Rechts und Links. Schließlich wird sie ja wohl niemand gezwungen haben, im SOLID-Jugendcamp zu übernachten oder an der Demonstration gegen Rechts einen Tag zuvor teilzunehmen. Dann gehört es gewissermaßen auch zum Berufsrisiko, in Auseinandersetzungen mit politischen Kontrahenten zu geraten. Eine Erfahrung die der eine oder andere politisch aktive Zeitgenosse unabhängig von der ideologischen Ausrichtung früher oder später machen muss. Im Fall der jungen Dame eben einfach ein bisschen früher, so dass sie jetzt wenigstens einen tatsächlichen Grund hat, gegen „Nazis“ zu sein und sich nicht hinter gutmenschlichen Propaganda-Floskeln verstecken muss.

[…]

Zweifellos muss aber auch eine andere Frage geklärt werden. Nämlich warum sich ausgerechnet, der namentlich bekannte Aktivist Kevin S. an solchen Kindereien beteiligt hat? So sollte gerade ideologisch gefestigten Aktivisten klar sein, dass sie am allerwenigsten nutzen, wenn sie ihre Zeit in Haft verbringen, schon gar nicht wegen solchen Unsinn. Wobei sich der angerichtete Schaden aus politischer Sicht auch in Grenzen halten dürfte. Momentan ist in Hessen ohnehin nichts zu gewinnen.

Doch Kevin S. hat Glück. Weil ein rechtsmedizinisches Gutachten im Nachhinein zu dem Schluss kam, dass die Verletzungen doch nicht lebensgefährlich gewesen sein sollen, unterstellt die zuständige Staatsanwaltschaft Kevin S. nun keine Tötungsabsicht mehr. Er wird sich wahrscheinlich nur noch wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten müssen.

Mir wird allerdings nie einleuchten, warum man jemand, der schlafenden, völlig wehrlosen Jugendlichen mit Glasflasche und Klappspaten gezielt auf den Kopf schlägt, nicht die Absicht gehabt haben soll, seine Opfer umzubringen. (PK)

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